Art. 4 der Statuten: Aktivmitglied des Vereins können in der Regel Personen werden, die im Kanton Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Luzern oder Zug ihren Wohnsitz, bzw. einen nachweisbaren, schriftstellerischen Bezug zur Zentralschweiz haben. Bewerberinnen und Bewerber haben sich über ihr schriftstellerisches Schaffen auszuweisen (Veröffentlichungen). Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.